Die wesentlichen Änderungen nochmals zusammengefasst:
Solaranlagen bis 10 kWp werden auf 19,5 Cent/kWh gekürzt (entspricht einer Absenkung von 20,2 Prozent)
Solaranlagen ab 10 bis 1.000 kWp werden auf 16,5 Cent/kWh gekürzt (entspricht einer Absenkung von 24,9 bzw. 29 Prozent)
Solaranlagen größer 1.000 kWp werden auf 13,5 Cent/kWh gesürzt (entspricht einer Absenkung von 26,4 Prozent)
Solaranlagen über 10.000 kWp werden nicht mehr vergütet
Strommenge: Der erzeugte Solarstrom von Kleinanlagen wird nur noch zu 85 Prozent, der von mittleren sowie großen Solaranlagen zu 90 Prozent vergütet.
Für das Jahr 2012 und 2013 soll der bisherige Zielkorridor von 2.500 bis 3.500 MW beibehalten werden. Im Anschluss sinkt dieser jährlich um 400 MW und wird von 2017 an 900 bis 1.900 MW betragen.
Der Eigenverbrauchs-Bonus fällt weg, dafür kann der überschüssige Strom selbst vermarktet werden (siehe auch Strommenge).
Monatliche Kürzung der Einspeisevergütung ab Mai um 0,15 Cent/kWh
Der Koalitionsfrieden wurde hier auf dem Rücken der Solarindustrie ausgetragen. Fraktionsvorsitzender Jürgen Trittin (Bündnis 90/Die Grünen): „Die Bundesregierung opfert die Energiewende dem Koalitionsfrieden.“
Kurios, wie Rösler und Röttgen!
Einerseits steht im Ergebnispapier geschrieben, das die Neuregelungen klare Investitionsbedingungen für die Photovoltaik sichern, aber andererseits soll das Bundesumweltministerium ermächtigt werden, im Einvernehmen mit dem Bundeswirtschaftsministerium mit einer Verordnung kurzfristig nachzusteuern – und zwar jederzeit! Das ist keine Planungssicherheit, das ist reine Verarschung. Es kann schon alleine deshalb nicht von Planungssicherheit gesprochen werden, da die neuen Vergütungssätze schon in zwei Wochen gelten sollen und das EEG kurz nach der Novelle erneut novelliert wird. Mit der neuen Verordnungsermächtigung werden im Falle der Über- oder Unterschreitung des Zubaukorridors, Änderungen an der monatlichen Absenkung und an der Höhe der Vergütung ermöglicht.
Entgegenkommen oder fauler Kompromiss der Energieversorger?
Anscheinend sollen die Kosten für die Nachrüstung der Solarstromanlagen bezüglich der 50,2 Hertz-Problematik nicht auf die Anlagenbetreiber umgelegt werden, sondern fallen jeweils zu 50 Prozent dem Energieversorger sowie der EEG-Umlage zur Last. Das war voraussichtlich der Kompromiss, den die Energielobby eingegangen ist. Anders ist dies nicht zu erklären. Ein Tropfen auf dem heißen Stein.
Der Eigenverbrauchsbonus wird gestrichen. Dafür können die Solaranlagenbetreiber ihren überschüssig erzeugten Strom direkt vermarkten. Die Frage ist hier nur, wer kauft diesen Strom? Die Energieversorger aller Voraussicht nicht. Der Wegfall des Bonus sollte aber auch eine kleine Chance und Anreiz genug sein, um verstärkt in Speicherlösungen zu investieren. Speichertechnologien bleiben künftig, gemäß dem Ergebnispapier, von der EEG-Umlage vollständig befreit.
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